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5 BAföG-Mythen, die sich hartnäckig halten

Viele Studierende verzichten auf BAföG, weil sie hartnäckigen Mythen glauben – etwa dass die Eltern zu viel verdienen oder der Antrag zu kompliziert sei. Dieser Artikel räumt mit fünf verbreiteten BAföG-Irrtümern auf und zeigt, welche Fakten wirklich gelten. Wer die Wahrheit kennt, lässt sich bares Geld nicht entgehen.

5 BAföG-Mythen, die sich hartnäckig halten

„Meine Eltern verdienen zu viel", „BAföG muss ich komplett zurückzahlen", „Als Teilzeitstudent bekomme ich sowieso nichts" – solche Sätze hört man auf jedem Ersti-Abend mindestens dreimal. Kein Wunder also, dass viele Studierende und Auszubildende erst gar keinen Antrag stellen. Dabei beruhen diese Überzeugungen oft auf handfesten BAföG-Mythen, die sich durch Generationen von Studierenden weitererzählen – und dabei regelmäßig bares Geld kosten.

Dieser Artikel räumt mit fünf der hartnäckigsten Irrtümer auf. Keine trockene Gesetzessprache, sondern klare Antworten darauf, was wirklich gilt.

Mythos 1: „Meine Eltern verdienen zu viel – ein Antrag lohnt sich nicht"

Dieser BAföG-Irrtum ist wohl der teuerste von allen. Viele Studierende aus Familien mit mittlerem Einkommen schätzen die Chancen auf Förderung als gleich null ein – und stellen deshalb gar keinen Antrag. Dabei ist die Berechnung erheblich komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Das Bruttoeinkommen der Eltern ist nämlich nicht der allein ausschlaggebende Faktor.

Vom Elterneinkommen werden diverse Freibeträge abgezogen: für Geschwister, für Altersvorsorgeaufwendungen, für Steuern und Sozialabgaben sowie für den eigenen Wohnbedarf. Das bedeutet: Ein Haushalt mit zwei Kindern, einem laufenden Kredit und normalen Rentenversicherungsbeiträgen kann trotz eines Bruttogehalts von 4.000 Euro oder mehr noch immer einen BAföG-Anspruch begründen. Wer das pauschal ausschließt, verschenkt unter Umständen mehrere Hundert Euro pro Monat.

Die wichtigste Handlungsempfehlung lautet deshalb: Einfach durchrechnen lassen. Die Online-Rechner des Deutschen Studentenwerks sind kostenlos und liefern in wenigen Minuten eine erste Einschätzung. Mehr zu den genauen Freibeträgen und Einkommensgrenzen erklärt unser Beitrag BAföG-Berechnung: Freibeträge und Einkommensgrenzen erklärt.

Mythos 2: „BAföG muss ich alles zurückzahlen – das ist doch ein Kredit"

Dieser Irrtum sorgt für besonders viel unnötige Zurückhaltung. Die Vorstellung, nach dem Studium mit einem Berg Schulden dazustehen, schreckt ab. Die Wahrheit ist aber deutlich erfreulicher: BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss, der niemals zurückgezahlt werden muss. Nur die andere Hälfte gilt als zinsloses Staatsdarlehen.

Und selbst bei diesem Darlehensanteil gibt es eine gesetzliche Deckelung: Maximal 10.010 Euro müssen zurückgezahlt werden – unabhängig davon, wie lange man gefördert wurde oder wie hoch der monatliche Betrag war. Wer also über mehrere Semester hohe BAföG-Sätze erhalten hat, profitiert besonders stark von dieser Regelung. Hinzu kommen Möglichkeiten zur Schuldenreduzierung, etwa wenn man das Studium besonders zügig oder mit überdurchschnittlichen Leistungen abschließt.

„Ich dachte, ich zahle nach dem Studium jahrelang zurück. Als ich dann sah, dass der Rückzahlungsbetrag gedeckelt ist und ich schon Zuschüsse erhalten hatte, ärgerte ich mich, nicht früher einen Antrag gestellt zu haben." – Erfahrungsbericht einer Absolventin aus München

Die Rückzahlung beginnt zudem erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer – also keineswegs unmittelbar nach dem Abschluss. Wer zunächst eine schlecht bezahlte Einstiegsphase durchläuft, hat damit genug Zeit, sich finanziell zu stabilisieren, bevor die Raten starten.

Mythos 3: „Ich bekomme kein BAföG, weil ich nebenbei jobben gehe"

Studium und Nebenjob schließen BAföG keineswegs aus – das ist einer der am weitesten verbreiteten BAföG-Irrtümer überhaupt. Tatsächlich darf man bis zu einem bestimmten Freibetrag eigenes Einkommen hinzuverdienen, ohne dass der BAföG-Anspruch geschmälert wird. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 520 Euro netto im Monat (gerechnet als Jahresdurchschnitt).

Wer also in Semesterferien mehr verdient und während der Vorlesungszeit weniger, hat trotzdem gute Chancen, dass der Jahresdurchschnitt unterhalb der Grenze bleibt. Erst wer dauerhaft und deutlich über diesem Betrag verdient, muss mit Abzügen rechnen. Selbst dann heißt das nicht zwingend, dass der Anspruch komplett entfällt – er wird lediglich reduziert.

Wichtig ist allerdings: Das eigene Vermögen wird separat betrachtet. Wer mehr als 15.000 Euro Erspartes hat, muss diesen Überschuss vor der Förderung aufbrauchen. Für die meisten Studierenden im ersten oder zweiten Semester dürfte das jedoch keine Hürde sein.

Mythos 4: „BAföG gibt es nur für das Erststudium – ein Zweitstudium fällt raus"

Auch dieser BAföG-Mythos hält sich erstaunlich stabil, obwohl er schlicht unvollständig ist. Tatsächlich wird ein Zweitstudium unter bestimmten Voraussetzungen durchaus gefördert. Entscheidend sind dabei vor allem zwei Faktoren:

  • Neigungsänderung: Wer das erste Studium nach kurzer Zeit abbricht, weil sich die Studienwahl als Fehler herausstellt, kann für ein Folgestudium gefördert werden – wenn der Wechsel bis zum Ende des dritten Fachsemesters erfolgt.
  • Unzumutbarkeit der Fortsetzung: Gesundheitliche Gründe oder andere schwerwiegende persönliche Umstände können einen späteren Fachwechsel rechtfertigen.
  • Aufbau- und Masterstudium: Ein konsekutiver Master nach dem Bachelor gilt in der Regel nicht als Zweitstudium und ist damit regulär förderungsfähig.
  • Weiterbildungsstudium: Auch berufsbegleitende Studiengänge können unter bestimmten Umständen gefördert werden.

Der wichtigste Tipp: Im Zweifelsfall immer beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung nachfragen und den individuellen Fall schildern. Pauschalaussagen wie „das geht sowieso nicht" sind selten verlässlich, weil die Einzelfallprüfung eine große Rolle spielt.

Mythos 5: „Den Antrag zu stellen ist so kompliziert, dass es sich kaum lohnt"

Ja, der BAföG-Antrag ist umfangreich. Aber er ist kein Hexenwerk. Wer diesen Mythos glaubt und deshalb komplett auf eine Antragstellung verzichtet, zahlt einen hohen Preis: Im besten Fall lässt man monatlich mehrere Hundert Euro liegen, im schlechtesten Fall über die gesamte Studiendauer hinweg mehrere Tausend Euro.

Die digitale Antragstellung über das Portal „BAföG Digital" hat den Prozess in den letzten Jahren erheblich vereinfacht. Viele Dokumente lassen sich direkt hochladen, Formulare führen durch die einzelnen Abschnitte und zeigen an, welche Unterlagen jeweils benötigt werden. Wer trotzdem unsicher ist, findet an fast jeder Hochschule eine kostenlose Beratung – beim AStA, der Studienberatung oder dem Studierendenwerk.

Damit du weißt, was dich beim Antrag erwartet, empfehlen wir unseren Schritt-für-Schritt-Leitfaden: BAföG beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung. Dort findest du eine vollständige Checkliste aller benötigten Unterlagen und genaue Erklärungen zu den einzelnen Formularen.

Ein weiterer Punkt, den viele nicht wissen: Selbst wenn der Antrag zunächst abgelehnt wird, lohnt sich ein Widerspruch. Fehler bei der Einkommensberechnung oder fehlende Freibeträge können rückwirkend korrigiert werden. Wer hartnäckig bleibt, hat oft Erfolg – und das Geld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.

Warum sich diese BAföG-Mythen so hartnäckig halten

Hinter diesen Irrtümern steckt selten böse Absicht. Meistens handelt es sich um überlieferte Halbwahrheiten, die irgendwann einmal gestimmt haben mögen – oder die auf einer individuellen Erfahrung basieren, die nicht repräsentativ ist. Das BAföG-Recht wird regelmäßig angepasst, Freibeträge werden erhöht, neue Regelungen kommen hinzu. Wer sich auf zehn Jahre alte Infos verlässt, liegt schnell falsch.

Hinzu kommt: Viele Studierende sprechen ungern offen über ihre finanzielle Situation. Falschinformationen kursieren, ohne dass jemand sie hinterfragt. Das Ergebnis ist ein kollektives Schweigen, das denjenigen schadet, die am meisten auf Unterstützung angewiesen wären.

Der einfachste Gegenmittel: offizielle Quellen nutzen, einen Antrag stellen – und nicht auf die gut gemeinten, aber oft falschen Ratschläge aus dem Freundeskreis verlassen. BAföG-Fakten statt BAföG-Mythen zu kennen kann buchstäblich tausende Euro bedeuten.

Fazit: Antrag stellen statt Mythen glauben

Die fünf BAföG-Mythen haben eines gemeinsam: Sie halten Berechtigte davon ab, Geld zu beantragen, das ihnen zusteht. Das Elterneinkommen schließt einen Anspruch nicht automatisch aus. Die Rückzahlung ist gedeckelt und zinsfrei. Nebenverdienst bis zur Freigrenze ist kein Problem. Zweitstudium ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Und der Antrag ist handhabbar – gerade mit den richtigen Ressourcen.

Wer sich unsicher ist, sollte den ersten Schritt wagen: einfach durchrechnen, Beratung suchen und den Antrag einreichen. Das schlimmste, was passieren kann, ist eine Ablehnung – und selbst dagegen gibt es Rechtsmittel. Wer gar nicht erst fragt, verschenkt dagegen möglicherweise Jahre an Förderung.

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