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BAföG-Berechnung: Freibeträge und Einkommensgrenzen erklärt

Die BAföG-Berechnung hängt von Freibeträgen, dem Elterneinkommen und dem eigenen Verdienst ab – und ist oft günstiger als gedacht. Dieser Artikel erklärt, wie Einkommensgrenzen und Freibeträge beim BAföG konkret funktionieren. Mit Rechenbeispielen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung wird die BAföG-Berechnung endlich verständlich.

BAföG-Berechnung: Freibeträge und Einkommensgrenzen erklärt

Wer zum ersten Mal auf den BAföG-Antrag schaut, denkt oft: Was soll das alles bedeuten? Elterneinkommen, Freibeträge, anrechenbares Einkommen – das klingt nach Steuerbehörde, nicht nach Studienfinanzierung. Dabei ist die BAföG-Berechnung im Kern gar nicht so kompliziert, wenn man einmal verstanden hat, nach welchem Prinzip sie funktioniert. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, welche Einkommensgrenzen gelten, wie Freibeträge beim BAföG funktionieren und warum sich ein genauer Blick auf die Zahlen fast immer lohnt.

Wie funktioniert die BAföG-Berechnung grundsätzlich?

Das Grundprinzip ist schnell erklärt: BAföG wird nur dann gewährt, wenn das eigene Vermögen und das Einkommen der Eltern (oder des Partners) bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Das Amt schaut sich das sogenannte anrechenbare Einkommen an – also nicht das Bruttoeinkommen, sondern einen bereinigten Betrag nach Abzug diverser Pauschalen und Freibeträge.

Das anrechenbare Einkommen wird dann mit dem Bedarfssatz verglichen, der dir grundsätzlich zusteht. Der monatliche Grundbedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, lag zuletzt bei 992 Euro (Stand: BAföG-Reform 2024). Je mehr anrechenbares Einkommen vorhanden ist, desto stärker wird dieser Betrag gekürzt – bis auf null, wenn die Einkommensgrenze deutlich überschritten wird.

Wichtig zu wissen: Der relevante Zeitraum für das Elterneinkommen ist das vorvorletzte Kalenderjahr. Beantragst du BAföG also im Jahr 2025, wird das Einkommen deiner Eltern aus dem Jahr 2023 herangezogen. Das kann manchmal zu deinem Vorteil, manchmal zu deinem Nachteil sein – besonders wenn ein Elternteil zwischenzeitlich den Job gewechselt hat oder arbeitslos geworden ist.

Freibeträge beim BAföG: Was wird abgezogen?

Bevor das Amt das Elterneinkommen als „anrechenbar" wertet, werden verschiedene Freibeträge abgezogen. Das ist der entscheidende Punkt, den viele unterschätzen. Familien mit mittlerem Einkommen erhalten oft trotzdem zumindest einen Teilbetrag an BAföG, weil die Freibeträge erheblich sind.

Freibeträge für Eltern

Die Freibeträge richten sich danach, in welchem Verhältnis die Eltern zum Antragsteller stehen und ob ein oder beide Elternteile Einkommen beziehen. Folgende Grundfreibeträge gelten für das Elterneinkommen (Stand 2024/2025):

  • Verheiratete Eltern (zusammenlebend): 2.415 Euro pro Monat (Freibetrag je Elternteil: 1.555 Euro + 860 Euro für den Ehegatten)
  • Alleinerziehende oder getrenntlebende Elternteile: 1.555 Euro pro Monat
  • Geschwisterkinder: Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind im Haushalt erhöht sich der Freibetrag um 730 Euro
  • Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge: Diese werden zusätzlich vom Bruttoeinkommen abgezogen
  • Werbungskostenpauschale: Pauschal werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro pro Jahr berücksichtigt

Konkret heißt das: Ein Elternpaar mit zwei Kindern im Studium und einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.200 Euro kann nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen schnell auf ein anrechenbares Einkommen von unter 1.000 Euro kommen – und das führt dann zu einem spürbaren BAföG-Betrag.

Freibeträge für eigenes Einkommen und Vermögen

Auch dein eigenes Einkommen spielt eine Rolle, etwa aus einem Nebenjob. Seit der BAföG-Reform darf man monatlich bis zu 556 Euro netto (also rund 6.672 Euro pro Jahr) hinzuverdienen, ohne dass dies auf den BAföG-Betrag angerechnet wird. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag Nebenjob im Studium: Einkommensgrenzen und Steuertipps.

Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro. Alles darüber wird angerechnet. Aktien, Sparbücher, ein Auto (mit Ausnahmen) – das zählt alles zum Vermögen. Wer also ein Erbe angetreten hat oder ordentlich gespart hat, sollte das im Blick behalten.

Die Einkommensgrenze beim BAföG: Wann gibt es nichts mehr?

Eine feste Einkommensgrenze beim BAföG – also einen Betrag, ab dem pauschal kein BAföG mehr gewährt wird – gibt es streng genommen nicht. Stattdessen läuft es über das Berechnungssystem: Je höher das anrechenbare Einkommen der Eltern ist, desto stärker wird der Förderbetrag gekürzt. Ab einem bestimmten Punkt landet man rechnerisch bei null Euro.

Als grobe Orientierung gilt: Wenn das Jahresbruttoeinkommen der Eltern (verheiratet, ein Kind im Studium) deutlich über 60.000 bis 70.000 Euro liegt, ist BAföG in der Regel ausgeschlossen. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze niedriger, bei mehreren Kindern entsprechend höher. Das sind aber nur Richtwerte – die genaue Grenze hängt immer vom Einzelfall ab.

„Meine Eltern verdienen doch zu viel für BAföG" – das hört man oft. Aber erst nach einer konkreten Berechnung weiß man wirklich, ob das stimmt. Wegen der Freibeträge und Pauschalen bekommt man manchmal auch bei einem mittleren Elterneinkommen noch einen dreistelligen Betrag im Monat."

Ein einfaches Rechenbeispiel: Die Eltern von Studentin Clara haben ein gemeinsames Jahreseinkommen von 55.000 Euro brutto. Nach Abzug der Einkommensteuer, Sozialabgaben, Werbungskosten und dem Grundfreibetrag für beide Elternteile bleiben vielleicht noch 8.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen übrig – also rund 667 Euro pro Monat. Das würde dazu führen, dass Clara noch einen nennenswerten Teil des BAföG-Höchstsatzes erhält.

Schritt für Schritt zur eigenen BAföG-Berechnung

Du musst das Rad nicht neu erfinden. Es gibt kostenlose Online-Rechner – zum Beispiel den offiziellen BAföG-Rechner des BMBF – mit denen du in wenigen Minuten eine Schätzung bekommst. Aber um die Eingaben richtig zu machen, hilft es, den Ablauf zu verstehen:

  1. Bedarfssatz ermitteln: Wohnst du bei deinen Eltern oder woanders? Bist du krankenversichert über die Eltern oder eigenständig? Diese Faktoren bestimmen deinen Grundbedarf.
  2. Elterneinkommen heraussuchen: Steuerbescheid des vorvorletzten Jahres – das ist das Basisdokument. Gibt es kein Steuerbescheid, können Gehaltsabrechnungen herangezogen werden.
  3. Freibeträge abziehen: Grundfreibeträge, Werbungskosten, Sozialabgaben, Geschwisterkinder – alles sorgfältig berücksichtigen.
  4. Eigenes Einkommen prüfen: Verdienst du mehr als 556 Euro netto monatlich? Dann wird der überschießende Teil auf deinen BAföG-Betrag angerechnet.
  5. Eigenes Vermögen checken: Liegt dein Vermögen über 15.000 Euro? Auch das mindert den Anspruch.
  6. Antrag stellen: Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob etwas rauskommt – stellen kostet nichts. Mehr dazu in unserem Beitrag BAföG beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung.

Typische Fehler bei der BAföG-Berechnung

In der Praxis passieren immer wieder dieselben Fehler, die dazu führen, dass Studierende entweder zu viel oder zu wenig BAföG bekommen – oder den Antrag gar nicht erst stellen.

  • Falsches Einkommensjahr: Nicht das aktuelle Einkommen der Eltern zählt, sondern das des vorvorletzten Jahres. Wer das verwechselt, rechnet sich schnell arm oder reich.
  • Geschwister vergessen: Jedes unterhaltsberechtigte Geschwisterkind erhöht den Freibetrag – das wird häufig übersehen.
  • Eigenes Vermögen falsch angegeben: Ein Auto kann je nach Wert und Nutzung anrechenbar sein. Auch Guthaben auf dem Tagesgeldkonto gehört dazu.
  • Nebenjob-Einkommen unterschätzt: Wer über die Freigrenze verdient und das nicht korrekt meldet, riskiert eine Rückforderung.
  • Einkommensänderung nicht gemeldet: Verliert ein Elternteil nach dem Stichtag den Job, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen. Viele wissen das nicht.

Besonders der letzte Punkt ist entscheidend: Wenn sich die Einkommenssituation der Eltern seit dem Berechnungsjahr erheblich verschlechtert hat (mindestens 10 % Einkommensrückgang), kann man beim Amt einen Antrag auf Einkommensfortschreibung stellen. Das kann den BAföG-Betrag deutlich erhöhen – rückwirkend ab dem Folgemonat des Antrags.

BAföG-Berechnung bei besonderen Familiensituationen

Nicht jede Familie entspricht dem klassischen Bild: verheiratete Eltern, beide berufstätig, ein Kind studiert. Für viele Studierende ist die Ausgangslage komplizierter.

Eltern sind getrennt oder geschieden

Hier wird grundsätzlich das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt – auch wenn ein Elternteil keinen Kontakt mehr hat oder keinen Unterhalt zahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Kontakt seit Jahren abgebrochen ist und das Amt dies anerkennt. In solchen Fällen lohnt sich eine Beratung beim Studierendenwerk.

Elternteil ist selbstständig

Bei Selbstständigen wird nicht das Gehalt, sondern der steuerliche Gewinn herangezogen. Das macht die Berechnung unübersichtlicher, da Gewinne je nach Jahr stark schwanken können. Hier ist der aktuelle Steuerbescheid besonders wichtig – und manchmal auch eine Erklärung der Einkommensentwicklung.

Studierende mit eigenem Kind

Wer selbst Kinder hat, bekommt einen Betreuungszuschlag und profitiert von zusätzlichen Freibeträgen. Außerdem gelten für Alleinerziehende im Studium besondere Regelungen, die den förderfähigen Betrag deutlich anheben können.

Egal wie komplex die eigene Situation ist: Ein Beratungsgespräch beim Studierendenwerk ist kostenlos und lohnt sich fast immer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort kennen alle Sonderfälle und können helfen, das Maximum aus dem Antrag herauszuholen. Wer den Antrag dann korrekt und vollständig ausfüllen möchte, findet außerdem alle nötigen Informationen in unserem Beitrag BAföG beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung.

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